19.11.2006

Dr. med. Georg P. Dahmen


Akupunktur ab 1.1.2007 Kassenleistung
Ab 1.1.2007 ist die Akupunktur für alle gesetzlich versicherten Patienten Kassenleistung. Einschränkend schreibt das Deutsche Ärzteblatt in der Ausgabe 46 vom 17.11.2006, dass nur Patienten mit chronischen Rückenschmerzen oder mit Knieschmerzen bedingt durch eine Kniegelenksarthrose behandelt werden dürfen. Bei allen übrigen gesetzlich versicherten Patienten ist die Akupunktur unverändert eine IGeL-Leistung. Dies bedeutet, dass die Kosten von zwischen 26 und 46 EUR (GOÄ 269 bzw. GOÄ 269A, Steigerungsfaktor 2,3) je nach Umfang pro einzelner Sitzung und von zwischen 60 und 120 EUR (GOÄ A30 bzw. A31, Steigerungsfaktor 2,3) je nach Umfang für die Erstuntersuchung und Besprechung des Behandlungsplanes weiterhin von den Patienten selber getragen werden müssen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung im Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen, der die Richtlinienkompetenz für die Einführung "neuer" Untersuchung- und Behandlungsmaßnahmen hat, sowie für die nachfolgenden Beratungen inzwischen den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen sowie dem Bundesverband der kassenärztlichen Vereinigung waren die gute Ergebnisse, welche mit der Akupunktur im Rahmen des Modellversuches gewonnen wurden.
Für die Privatpatienten ergibt sich aus dieser Regelung keine Änderung der bisherigen Erstattungsfähigkeit.


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